zurück
Aktenzeichen III 261/05
Datum 30.01.1906
Leitsatz 1. Verletzt der Richter, welcher dem verhafteten Schuldner den Offenbarungseid abnimmt, ohne daß derselbe ein ordnungsmäßiges Vermögensverzeichnis vorgelegt hat, die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht? 2. Zum Begriff der Ordnungsmäßigkeit des Verzeichnisses. 3. Sind die Gerichte befugt, für Handlungen der Gerichtsvollzieher zu erhebende Gebühren niederzuschlagen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403E540351
zurück