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Aktenzeichen VII 213/05
Datum 30.01.1906
Leitsatz 1. Ist ein Rechtsverhältnis nur in seiner Gesamtheit zum Gegenstande eines Schiedsvertrages geeignet? 2. Wird die Gültigkeit eines Schiedsspruchs dadurch ausgeschlossen, daß die Schiedsrichter nur eine Teilentscheidung, mit deren Erlassung sie ihre Tätigkeit beendigen wollten, getroffen haben?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403E550353
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