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Aktenzeichen V 522/05

Datum 07.02.1906

Leitsatz Findet das Verbot des § 909 B.G.B. auch dann Anwendung, wenn durch die Vertiefung des Grundstücks der Boden des Nachbargrundstücks die erforderliche Stütze dadurch verliert, daß ihm das Grundwasser entzogen, und infolgedessen das darüber liegende Erdreich gesenkt wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403E590370

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