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Aktenzeichen VII 255/05
Datum 16.02.1906
Leitsatz Unter welchen Voraussetzungen gehört eine mit einem Fabrikgebäude körperlich verbundene Maschine, auch wenn eine feste Verbindung mit dem Grund und Boden nicht vorliegt, zu den wesentlichen Bestandteilen der Fabrik?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403E610406
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