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Aktenzeichen VII 314/05

Datum 20.02.1906

Leitsatz Wird bei Verbindung einer Maschine mit einem Fabrikgebäude durch Vereinbarung eines Eigentumsvorbehaltes zugunsten des Verkäufers der Maschine für die Annahme, daß die Verbindung nur zu einem vorübergehenden Zwecke erfolge, und deshalb die Bestandteilseigenschaft ausgeschlossen sei, eine Grundlage geschaffen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403E620410

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