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Aktenzeichen V 370/05
Datum 21.02.1906
Leitsatz Ist das Geldversprechen dafür, daß sich der andere auf bestimmte Zeit an ein Verkaufsangebot von Grundstücken bindet, der Vorschrift des § 313 B.G.B. unterworfen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403E630411
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