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Aktenzeichen I 369/05

Datum 24.02.1906

Leitsatz 1. Ist die Zulässigkeit der Aufrechnung bei Erhöhung des Stammkapitals der Gesellschaft mit beschränkter Haftung grundsätzlich anders zu beurteilen, als bei der Gründung der Gesellschaft? 2. Bedarf die vor der Beschlußfassung über die Erhöhung des Stammkapitals getroffene Vereinbarung der Aufrechnung einer Forderung an die Gesellschaft mit der nach dem Erhöhungsbeschluß geschuldeten Einlage zu ihrer Gültigkeit gegenüber der Gesellschaft der Aufnahme in die in § 55 Abs. 1 des Gesetzes vorgesehene Erklärung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403E670425

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