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Aktenzeichen VI 223/05

Datum 26.02.1906

Leitsatz 1. Kann der Betriebsunternehmer, von dem die Berufsgenossenschaft auf Grund des § 136 Gew.-U.V.G. vom 5. Juli 1900 Ersatz ihrer Aufwendungen fordert, diesem Anspruch gegenüber geltend machen, der Unfall sei überwiegend durch das eigene Verschulden des Getöteten herbeigeführt? 2. Rechtliche Bedeutung der Vorschrift des § 137 a. a. O.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403E680428

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