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Aktenzeichen II 342/05

Datum 27.02.1906

Leitsatz Kann die sechsmonatige Verjährungsfrist des § 477 B.G.B. durch stillschweigende Vereinbarung verlängert werden? Ist eine solche Vereinbarung mit dem Inhalte zulässig, daß die sechs Monate um die Zeit von der Ablieferung bis zum Eintritt eines näher bezeichneten künftigen Ereignisses verlängert werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403E690431

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