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Aktenzeichen VII 257/05
Datum 27.02.1906
Leitsatz Was ist bei der Enteignung zur Anlegung städtischer Straßen unter der "neuen Anlage" zu verstehen, deren Einfluß auf den Wert des abzutretenden Grundstücks bei der Bemessung der Entschädigung nicht in Anschlag kommen soll?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403F010001
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