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Aktenzeichen VII 286/05

Datum 02.03.1906

Leitsatz Kann im Fall der Pfändung einer Eigentümer-Briefgrundschuld, welche gemäß den §§ 1117. 1163. 1177 B.G.B. dadurch entstanden war, daß der Eigentümer nach Bestellung einer Hypothek den Brief dem als Gläubiger Eingetragenen nicht übergeben hat, von dem letzteren gegenüber dem Pfändungsgläubiger mit Erfolg geltend gemacht werden, der Eigentümer habe sich vertraglich verpflichtet, ihm den Brief zu übergeben?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403F040014

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