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Aktenzeichen IV 470/05
Datum 05.03.1906
Leitsatz Ist ein eigenhändiges Testament, in dem der Erblasser einen Erben einsetzt und diesen mit einem Vermächtnisse beschwert, die Vermächtnisanordnung aber zum Teil von fremder Hand schreiben läßt, seinem ganzen Umfange nach nichtig?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403F080023
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