zurück

Aktenzeichen IV 470/05

Datum 05.03.1906

Leitsatz Ist ein eigenhändiges Testament, in dem der Erblasser einen Erben einsetzt und diesen mit einem Vermächtnisse beschwert, die Vermächtnisanordnung aber zum Teil von fremder Hand schreiben läßt, seinem ganzen Umfange nach nichtig?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403F080023

Download PDF

zurück