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Aktenzeichen IV 12/06
Datum 08.03.1906
Leitsatz Bedarf die durch § 2242 Abs. 2 B.G.B. vorgeschriebene Feststellung, daß der Erblasser erklärt hat, er könne nicht schreiben, der Vorlesung und der Genehmigung durch den Erblasser?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403F0A0031
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