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Aktenzeichen IV 430/05

Datum 08.03.1906

Leitsatz Kann der geschiedene Ehemann, der infolge einer gemäß § 627 Z.P.O. erlassenen einstweiligen Verfügung der Frau während des Scheidungsprozesses eine ihrem standesmäßigen Unterhalt entsprechende Geldrente gewährt hat, von der Frau, wenn auch diese für schuldig an der Scheidung erklärt ist, auf Grund des § 945 Z.P.O. Erstattung derjenigen Beträge verlangen, die für ihren notdürftigen Unterhalt nicht erforderlich gewesen sein sollen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403F0B0038

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