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Aktenzeichen II 344/05

Datum 13.03.1906

Leitsatz Sind auf die Veräußerung gegen Geld - den "Verkauf" - eines Handelsgewerbes (Handelsgeschäfts) mit Kundschaft die allgemeinen Bestimmungen über den Kauf, und auf die Zusicherung, daß das Handelsgewerbe einen näher bezeichneten Reinertrag hatte, die Bestimmungen über Gewährleistung für Zusicherungen einer Eigenschaft beim Kauf körperlicher Sachen analog anzuwenden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403F0E0057

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