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Aktenzeichen IV 463/05
Datum 22.03.1906
Leitsatz 1. Genügt es, wenn die Testamentszeugen nur bis zur Vorlesung, Genehmigung und Unterzeichnung des Protokolls zugegen sind? 2. Mündliche Erklärung des letzten Willens durch den Erblasser?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403F160086
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