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Aktenzeichen I 477/05

Datum 24.03.1906

Leitsatz Ist die Aktienzeichnung durch eine offene Handelsgesellschaft rechtswirksam, wenn der Zeichnungsschein im Namen der Gesellschaft ausgestellt, aber nur von einem der Gesellschafter unterzeichnet ist, obwohl nach dem Handelsregister zur Vertretung der Gesellschaft die gemeinschaftliche Erklärung mindestens zweier Gesellschafter erforderlich ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403F190096

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