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Aktenzeichen V 409/05

Datum 24.03.1906

Leitsatz 1. Inwieweit findet der § 7 Z.P.O. bei Bemessung des Wertes des Beschwerdegegenstandes der Revision Anwendung? 2. Anwendung des § 7 a. a. O. bei Klagen auf Beseitigung der Beeinträchtigung einer streitigen Grunddienstbarkeit.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403F1A0098

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