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Aktenzeichen V 406/05

Datum 24.03.1906

Leitsatz Kann der Verkäufer eines Grundstücks, der noch vor Fälligkeit des Kaufpreises dem sich vom Vertrage lossagenden Käufer gemäß § 326 B.G.B. eine Frist zur Erklärung gesetzt hatte, vom Käufer nach fruchtlosem Fristablaufe Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrags verlangen, wenn er, bevor der Kaufpreis fällig geworden war, das Grundstück anderweit veräußert hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403F1B0100

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