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Aktenzeichen IV 473/05

Datum 29.03.1906

Leitsatz 1. Kann die im § 1571 Abs. 2 B.G.B. vorgesehene Aufforderung, entweder die häusliche Gemeinschaft herzustellen, oder die Scheidungsklage zu erheben, durch einen Vertreter erlassen werden? 2. Beeinflußt diese Aufforderung den Lauf der Klagefrist nur mit bezug auf solche Eheverfehlungen, die vor ihrem Erlaß begangen sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403F1F0113

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