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Aktenzeichen II 497/05

Datum 30.03.1906

Leitsatz Ist § 323 Z.P.O. anwendbar, wenn eine Witwe, der durch ein im Gebiete des französischen Rechts ergangenes, vor dem 1. Januar 1900 rechtskräftig gewordenes Urteil eine lebenslängliche Rente als Schadensersatz wegen des Todes ihres Ehemannes gemäß Artt. 1382 flg. Code civil zuerkannt worden ist, nach dem 1. Januar 1900 sich wieder verheiratet?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403F210118

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