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Aktenzeichen V 421/05
Datum 31.03.1906
Leitsatz 1. Fortdauernde Geltung des § 43 A.L.R. I. 22 für nicht eingetragene Grundgerechtigkeiten. 2. Begründet der Vertrag, wodurch ein dingliches Untersagungsrecht bestellt wird, für den Besteller der Grundgerechtigkeit auch eine fortdauernde persönliche Verpflichtung?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403F240129
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