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Aktenzeichen V 505/05

Datum 21.04.1906

Leitsatz Verkauf eines Grundstücks zum Fortbetrieb eines auf ihm eingerichteten Bordells. Kann der dinglichen Klage aus einer Hypothek, die für rückständiges Kaufgeld aus einem solchen Vertrage bestellt worden ist, der Einwand entgegengesetzt werden, daß die Hypothek wegen der Unsittlichkeit des Kaufvertrags nichtig sei? Aufrechnung der Provisionsforderung für Vermittlung des Kaufvertrags bei einem Bordellgrundstück.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403F300179

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