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Aktenzeichen V 447/05

Datum 25.04.1906

Leitsatz 1. Kann nach dem jetzt geltenden Rechte eine Grundschuld rechtswirksam in blanco abgetreten werden? 2. Kann der Abtretung durch nachträgliche Ausfüllung des Namens des neuen Gläubigers Wirksamkeit verschafft werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403F390230

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