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Aktenzeichen IV 506/05

Datum 30.04.1906

Leitsatz Besteht die Pflicht der Kaufleute, die Ausschließung der Gütergemeinschaft durch Vertrag im Handelsregister eintragen zu lassen (Art. 20 preuß. Einf.-Ges. zum A.D.H.G.B.), nach dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs fort?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403F3D0245

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