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Aktenzeichen III 478/05

Datum 01.05.1906

Leitsatz Kommt die dreimonatige Verjährung, welche im § 61 Abs. 2 H.G.B. für die Ansprüche des Prinzipals gegen den Handlungsgehilfen auf Schadensersatz und auf Eintritt in die Geschäftsabschlüsse des letzteren bestimmt ist, auch für den Anspruch des Prinzipals auf Unterlassung eigenen Gewerbebetriebs seitens des Handlungsgehilfen oder eigener Geschäftsabschlüsse im Handelszweige des Prinzipals zur Anwendung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403F3E0252

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