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Aktenzeichen II 434/05
Datum 01.05.1906
Leitsatz Ist für die Frage, ob unrichtige Angaben über den Besitz von Auszeichnungen gemäß § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs vorliegen, nur die Verleihungsurkunde entscheidend, oder darf auf dasjenige zurückgegangen werden, was das Preisgericht eigentlich auszeichnen wollte?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403F3F0256
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