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Aktenzeichen VII 398/05
Datum 01.05.1906
Leitsatz Findet auf Lieferungsverträge über Mengen von Sachen oder Waren, die in außerpreußischen Gebietsteilen des Deutschen Reichs in dem Betriebe eines der Vertragschließenden (Preußen oder Nichtpreußen) erzeugt oder hergestellt sind, die Befreiungsvorschrift Nr. 3 der Tarifst. 32 des preußischen Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895 Anwendung?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403F400260
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