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Aktenzeichen VI 344/05
Datum 10.05.1906
Leitsatz Ist der nicht beauftragte Geschäftsführer verpflichtet, die begonnene Geschäftsbesorgung zu vollenden? Macht er sich schadensersatzpflichtig, wenn er von dem ihm von seiten eines Dritten zugegangenen Vertragsangebote dem Geschäftsherrn keine Nachricht gibt, und daraufhin für eigene Rechnung ein Geschäft mit dem Dritten abschließt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403F450280
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