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Aktenzeichen II 570/05
Datum 18.05.1906
Leitsatz Ist § 75 Z.P.O. auch dann anwendbar, wenn der Dritte, der unter Bezugnahme auf den § 75 Z.P.O. in den Rechtsstreit eingetreten ist, lediglich Zurückweisung des vom Kläger auf Verurteilung des Dritten zur Einwilligung in die Auszahlung des hinterlegten Betrags an ihn gerichteten Antrags verlangt, ohne seinerseits zu beantragen, den hinterlegten Betrag ihm zuzusprechen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403F4F0319
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