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Aktenzeichen III 465/05
Datum 29.05.1906
Leitsatz Wieweit haftet der Geschäftsherr für Versehen der Personen, deren er sich zur Erfüllung einer vertragsmäßigen Verbindlichkeit bedient? Mitwirkendes Verschulden des anderen Teils.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403F560341
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