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Aktenzeichen VII 469/05

Datum 12.06.1906

Leitsatz 1. Können Aktiengesellschaften im Prozesse ohne gesetzliche Vertreter auftreten? 2. Darf der Hypothekengläubiger nach §§ 865. 771 Z.P.O. klagen, oder nur nach § 766 das. Einwendungen erheben? 3. Können fremde Zubehörstücke eines Grundstücks, die nach § 1120 B.G.B. nicht für die Hypothek haften, mit Einwilligung des Eigentümers der Sache der Hypothek unterworfen werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403F5C0371

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