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Aktenzeichen V 615/05
Datum 16.06.1906
Leitsatz 1. Kann ein in der Berufungsinstanz einwandsweise neu geltend gemachter Anspruch auf Preisminderung (§§ 477. 638 B.G.B.) als ein neuer Anspruch im Sinne des § 529 Abs. 2 Z.P.O. angesehen werden? 2. Darf er wie ein Aufrechnungseinwand nach § 529 Abs. 3 a.a.O. behandelt werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403F620402
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