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Aktenzeichen III 543/05
Datum 22.06.1906
Leitsatz Hat die in § 207 Abs. 2 Z.P.O. für die Zustellung des beim Gerichtsschreiber eingereichten Schriftsatzes bestimmte zweiwöchige Frist die Natur einer Notfrist, welche durch die Gerichtsferien nicht gehemmt wird?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403F670413
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