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Aktenzeichen V 584/04

Datum 23.06.1906

Leitsatz 1. Unter welchen Voraussetzungen sind Maschinen wesentliche Bestandteile des Fabrikgrundstücks? 2. Wirkungslosigkeit eines Eigentumsvorbehalts, falls die Maschinen nicht bloß zu einem vorübergehenden Zwecke in das Fabrikgebäude eingefügt sind. 3. Begriff der Einfügung zu nur vorübergehenden Zwecken. 4. Kollision des Wegnahmerechts aus §§ 951 Abs. 2 u. 997 und des Bereicherungsanspruchs aus § 951 Abs. 1 B.G.B. mit dem Rechte der Hypothekengläubiger.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403F680416

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