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Aktenzeichen V 585/05
Datum 23.06.1906
Leitsatz Hat der Zedent einer Briefhypothek den für diese empfangenen Gegenwert zurückzuzahlen, wenn er den Hypothekenbrief dem Zessionar nicht ausgehändigt hat, und sodann im Zwangsversteigerungsverfahren die Hypothek erloschen und ausgefallen ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403F690423
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