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Aktenzeichen V 593/05
Datum 23.06.1906
Leitsatz Ist im Art. 217 Einf.-Ges. zum B.G.B. unter Erbverzichtsvertrag nur ein solcher im Sinne der §§ 2346. 2352 B.G.B., oder auch ein Vertrag zu verstehen, durch den ein Erbe einem Miterben gegenüber auf sein Erbrecht verzichtet?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403F6A0428
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