zurück

Aktenzeichen VII 552/05

Datum 26.06.1906

Leitsatz Unterliegt bei der Umwandlung einer Aktiengesellschaft in eine Gesellschaft m. b. H. die Einbringung des bisherigen Vermögens der Aktiengesellschaft in die Gesellschaft m. b. H. von seiten der bisherigen Aktionäre und künftigen Mitglieder der Gesellschaft m. b. H. dem Einbringungsstempel der Tarifst. 25c des preußischen Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464040030010

Download PDF

zurück