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Aktenzeichen I 59/06

Datum 27.06.1906

Leitsatz Hat der eine von zwei Gesellschaftern einer offenen Handelsgesellschaft, die ihrerseits Gesellschafterin einer Gesellschaft m. b. H. ist, ein Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung der letzteren, wenn über die Entlastung des Geschäftsführers Beschluß gefaßt wird, und dieser der zweite Gesellschafter jener offenen Handelsgesellschaft ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464040040014

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