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Aktenzeichen I 13/06
Datum 30.06.1906
Leitsatz Fällt ein Schiffstransport im Abladehafen vom Lande an den Pier, an dem der Seedampfer anliegt, dann stets unter die Seeversicherung, wenn der Versicherer das Leichterrisiko im Abladehafen übernommen hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464040070021
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