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Aktenzeichen VI 586/05
Datum 05.07.1906
Leitsatz Ist es zulässig, wenn die Witwe eines Getöteten auf Grund von § 844 B.G.B. eine Rente auf ihre Lebenszeit fordert, den Anspruch dem Grunde nach für gerechtfertigt zu erklären und die Entscheidung der Frage, ob der Getötete mutmaßlich ebensolange gelebt haben würde, wie die Klägerin, dem Verfahren über den Betrag vorzubehalten?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640400A0033
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