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Aktenzeichen V 663/05
Datum 07.07.1906
Leitsatz Unterliegen Verträge über die Veräußerung von Grundstücken, die in Rhein-Bayern nach dem 1. Januar 1900 abgeschlossen sind, auch da, wo das Grundbuch noch nicht als angelegt anzusehen ist, den Vorschriften der §§ 313, 125, 139 B.G.B.?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640400B0035
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