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Aktenzeichen I 584/05

Datum 22.09.1906

Leitsatz Ist der Aussteller eines Kreditbriefes im Verhältnis zum Akkreditierten stets zum Widerruf der im Briefe liegenden Zahlungsanweisung berechtigt, wenn sich später die Unzulänglichkeit der vorhandenen Deckung herausstellt? Wie steht es damit in dem besonderen Falle, wo die Ausstellung des Kreditbriefes nicht zwischen dem Aussteller und dem Akkreditierten, sondern zwischen dem Aussteller und einem anderen zugunsten des Akkreditierten vereinbart worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464040190108

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