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Aktenzeichen V 1/06

Datum 22.09.1906

Leitsatz Unter welchen Voraussetzungen ist der Rücktritt vom Vertrage durch § 326 B.G.B. gegeben, wenn die Bestimmung der Leistungszeit in das Belieben des Schuldners gestellt ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640401A0114

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