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Aktenzeichen VI 620/05

Datum 24.09.1906

Leitsatz Inwieweit sichert der § 25 Gew.O. solche gewerbliche Anlagen, die nach den §§ 16 und 24 dieses Gesetzes einer vorgängigen besonderen behördlichen Genehmigung bedürfen und solche erlangt haben, gegen nachträgliche polizeiliche Eingriffe aus anderen als gewerbepolizeilichen Gründen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640401B0117

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