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Aktenzeichen I 89/06
Datum 26.09.1906
Leitsatz Anwendbarkeit des Spezialtarifs 2 bei amerikanischem Eichenfaßholz. Beweislast des Absenders. Kann dem Absender um deswillen ein weiterer Beweis auferlegt werden, weil bei dem von ihm verfrachteten amerikanischen Eichenholz die Anwendbarkeit des Spezialtarifs 1 wahrscheinlicher ist, als bei mitteleuropäischem Eichenholz? Grundsatz der gleichmäßigen Behandlung aller Absender.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640401D0123
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