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Aktenzeichen V 22/06

Datum 29.09.1906

Leitsatz Sind Wasserleitungen aus öffentlichen Strömen nach § 46 preuß. A.L.R. II. 15 als regale Nutzungen, oder als Gemeingebrauch des Flußwassers zu behandeln?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464040200137

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