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Aktenzeichen VII 8/06

Datum 02.10.1906

Leitsatz Hat der Eigentumsübergang, wenn der Verkäufer die verkaufte Sache behufs Erfüllung seiner auf Übertragung des Eigentums gerichteten Verbindlichkeit dem Käufer übersendet, zur Voraussetzung, daß der letztere seinen Annahmewillen dem Verkäufer gegenüber erklärt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464040220145

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