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Aktenzeichen VI 614/05
Datum 04.10.1906
Leitsatz 1. Ist die Ausübung des ärztlichen Berufs ein "sonstiges Recht" im Sinne des § 823 Abs. 1 B.G.B.? 2. Stellt der Beschluß, durch welchen ein ärztlicher Standesverein seinen Mitgliedern den beruflichen Verkehr mit einem Arzte untersagt, einen Verstoß gegen die guten Sitten nach § 826 B.G.B. dar?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464040250155
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