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Aktenzeichen V 562/05

Datum 10.10.1906

Leitsatz 1. Form der rechtsgeschäftlichen Übertragung eines nach früherem gemeinen Rechte begründeten dinglichen Rechts auf Gewinnung nicht regaler Bodenbestandteile. 2. Kann bezüglich eines solchen, nicht eingetragenen Ausbeuterechtes der auf dessen Eintragung im Grundbuch gerichtete Berichtigungsanspruch mit der Wirkung abgetreten werden, daß der Erwerber berechtigt wird, die Eintragung des Ausbeuterechts auf den Namen des Abtretenden herbeizuführen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464040280165

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